VOR - Schnupperticket zum Ausborgen
Seit 01. Dezember 2023 besteht auch in Neufeld an der Leitha für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich das Klima-Schnupperticket in der Gemeinde kostenlos auszuborgen.
Unterschieden wird in 2 Varianten von Tickets:
- MetropolRegion-Klima-Ticket für Bahn und Bus in Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Region-Klima-Ticket für Bahn und Bus in Niederösterreich und Burgenland.
Das Schnupperticket kann reserviert werden:
- am Gemeindeamt der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha unter +43 2624/52320 oder post@neufeld-leitha.bgld.gv.at
- über das Online-Reservierungssystem unter www.schnupperticket.at/neufeld-leitha
ORF-Burgenland Beitrag zum Schnupperticket in Neufeld an der Leitha
VOR Schnupperticket - Nutzungsbedingungen
Voraussetzung der Entlehnung:
- Ein gültiger Hauptwohnsitz in Neufeld an der Leitha
- Die Karten können jeweils an maximal drei Tagen pro Monat (z.B. 3 x 1 Tag oder 1x an drei aufeinanderfolgenden Tagen, wie Fr/Sa/So) ausgeliehen werden
- Entlehnung:
- Tickets können am Gemeindeamt persönlich, telefonisch (02624/52320), per E-Mail (post@neufeld-leitha.bgld.gv.at) oder über www.schnupperticket.at reserviert werden.
- Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Sofern bereits eine Reservierung für den Tag besteht, wird man auf der Warteliste vermerkt.
- Die Tickets können am (ersten) Nutzungstag ab 07:30 Uhr abgeholt werden. Wird das Ticket nicht am ersten Nutzungstag abgeholt, gilt die Reservierung als abgelaufen.
- Bei der Entlehnung werden die Ticketübernahme sowie die Zur-Kenntnisnahme gegenständlicher Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
- Bei Nicht-Abholung von reservierten Tickets behält sich die Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha das Recht vor, diesen Personen die Entlehnung in Zukunft zu verweigern.
- Rückgabe:
- Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (persönlich oder durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten – Briefkasten beim Eingang zum Gemeindeamt ) bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 07:15 Uhr zu erfolgen.
- Bei Ticketverlust ist der volle Kostenersatz des verbleibenden rechnerischen Ticketwertes zu leisten (dzt. Kosten € 860 für ein Jahr Restlaufzeit).
- Die Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha behält sich das Recht vor, erfolgte Reservierungen bis spätestens drei Tage vor dem Nutzungstag ohne Angabe von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen zu stornieren.
Datenschutzhinweis:
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Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung der gegenständlichen Bedingungen (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und dann gelöscht.
Sie sind berechtigt bei der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha folgende Betroffenenrechte geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Buchungsplattform schnupperticket.at unter https://schnupperticket.at/DSGVO