1. Präambel
Die Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha setzt sich gemeinsam mit ihrem Technologiepartner citiesapps für einen höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit für ihre Website neufeld-leitha.at ein. Dabei orientiert man sich an den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1", sowie den Best-Practice Vorgaben der W3C WAI ARIA Task Force, und ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Dazu gehört die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website neufeld-leitha.at und wurde zuletzt am 12. Dezember 2024 bearbeitet und basiert auf der Selbstbewertung der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha sowie einer externen Bewertung durch unseren Technologiepartner citiesapps S&R GmbH. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung erfolgt mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Website. Dabei wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit bewertet und gegebenenfalls angepasst, um den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.